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LEISTUNGEN

Alle Leistungen
im Überblick

  • Kinderärztliche Grundversorgung
  • Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen (U2 – U11, J1, J2)
  • Hörprüfung (ab Kindergartenalter)
  • Sehprüfung und Prüfung der Farbwahrnehmung
  • Entwicklungsdiagnostik
  • Schutzimpfungen entsprechend SIKO/ STIKO (Mitimpfung der Eltern gern möglich)
  • narkose- und operationsvorbereitende Untersuchungen
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
  • psychosomatische Grundversorgung
  • Sozialpädiatrie
  • Labordiagnostik
  • EKG-Untersuchung
  • Ultraschalluntersuchung von Schilddrüse, Harnwegen, Bauchorganen, Säuglingshüfte
  • Allergologische Spezialsprechstunde
  • Allergologische Anamnese und Befundbewertung insbesondere bei Neurodermitis, Nahrungsmittelallergien und Heuschnupfen
  • Allergiediagnostik (Prick-Test, Blutuntersuchung, ggf. orale Provokation)
  • ALungenfunktionsdiagnostik
  • Stufentherapie der Neurodermitis
  • Hyposensibilisierungsbehandlung
  • Durchführung der Mumps/Masern/Röteln-Impfung bei Hühnereiweißallergie
  • Anleitung/Training für das Anaphylaxie-Notfallset
  • Zusammenarbeit mit allergologisch spezialisierten Kliniken für ggf. in der Klinik notwendige Provokationstestungen oder Einleitung von Hyposensibilisierungsbehandlungen (z.B. bei Insektengiftallergie)
  • IGeL-Individuelle Gesundheitsleistungen
  • Ärztliche Bescheinigungen für Kindergarten und Schule
  • Kindergarten- und Horttauglichkeitsuntersuchung mit Bescheinigung
  • Vorsorgeuntersuchung bzw. Checkup außerhalb der GKV-Vorsorge
  • Eignungsuntersuchung (z.B. für Freizeitsport und Auslandsaufenthalte)
  • Kurtauglichkeitsuntersuchung mit Bescheinigung
  • Beratung und Impfungen vor Auslandsreisen
  • Duplikate von Dokumenten (z.B. bei Verlust: Impfausweis/Gelbes Vorsorgeheft)
  • Untersuchungen auf Wunsch (z.B. Blutuntersuchung auf spezielle Vitamine)
  • Amblyopie-Screening PlusoptixÆ (spezielles Sehscreening ab dem Säuglingsalter)
  • Ärztliche Bescheinigungen/Berichte für Anträge (z.B. Sozialamt)
  • Die Kosten für diese Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommen und werden deshalb durch uns als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und vom Patienten selbst bezahlt werden. Die Kosten für diese Leistungen können in der Praxis erfragt werden.
    IGeL-Leistungen dürfen nicht ohne Vergütung erbracht werden! Ein Urteil des Landgerichts Berlin (AZ 103 O 80/10) hat für alle niedergelassenen Ärzte grundsätzliche Bedeutung und kann rechtliche Konsequenzen haben. Das Gericht stellte fest: "Ärztinnen und Ärzte dürfen die Sätze nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) nicht in unlauterer Weise unterschreiten." Dies wäre ein Verstoß gegen den Paragrafen 12 der Berufsordnung für Ärzte (BO) und auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), wenn die Praxen individuelle Gesundheitsleistungen als kostenloses Angebot anbieten. Für den Praxisalltag fallen hierunter unter anderem die gegenwärtig oft ohne Vergütung ausgestellten Atteste und Bescheinigungen, wie z.B. die Bescheinigung für Kindergärten und Schulen, die korrekterweise mit der GOÄ-Ziffer 70 liquidiert werden müssen. Dies gilt auch, wenn lediglich ein entsprechender Vordruck unterschrieben wird. Wird eine Bescheinigung/ Untersuchung/ … nicht korrekt verrechnet - der Betrag sollte auf der Bescheinigung vermerkt sein - kann ein Mitbewerber den betreffenden Arzt per Anwalt abmahnen lassen. Diese Abmahnung verursacht nicht abwendbare Kosten durch den Anwalt von rund 150 €. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, ab sofort die oben aufgeführten Kosten den Patienten in Rechnung zu stellen/ bzw. unsere IGeL-Leistungen nochmals für alle klar ersichtlich zu machen.
    Impfen
    Impfungen zählen zu den wirksamsten Maßnahmen, um Infektionskrankheiten vorzubeugen und deren Verbreitung zu verhindern. Denn Schutzimpfungen haben nicht nur eine Wirkung auf die geimpften Personen selbst, sondern können indirekt andere Menschen vor einer Erkrankung schützen, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern.

    In unserer Praxis impfen wir nach den Impfempfehlungen, die von der Sächsischen Impfkommission (SIKO) herausgegeben und jährlich unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage in Sachsen und der Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) aktualisiert werden.

    Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.

    Die Überprüfung des Impfstatus ist in jedem Alter sinnvoll. So sollte die Geburt eines Kindes Anlass sein, den Impfstatus der Eltern, Geschwister, Großeltern und anderer häufiger Kontaktpersonen (z.B. Babysitter) zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Damit schützen Sie auch Babys, die noch nicht geimpft werden können. In unserer Praxis können Eltern ihren Impfstatus überprüfen lassen und sich auch gern mitimpfen lassen.
  • Sächsischer Impfkalender:
    www.slaek.de
  • Das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut widmen sich auf dieser Website häufigen Einwänden gegen das Impfen:
    https://www.rki.de
  • Elternratgeber - Impfen und Allergie:
    www.gpau.de
  • Weitere nützliche Informationen rund um das Thema Impfen:
    www.impfen-info.de
    www.bundesgesundheitsministerium.de